Psychotherapie
„Zwischen Reiz und Reaktion liegt ein Raum. In diesem Raum liegt unsere Macht zur Wahl unserer Reaktion. In unserer Reaktion liegen unsere Entwicklung und unsere Freiheit.“ – Viktor Frankl
Tiefenpsychologische Psychotherapie
Es ist eines der von den Krankenkassen anerkanntes Verfahren zur Behandlung psychischer und psychosomatische Krankheitsbilder.
Aber nicht immer liegt der Ursprung einer psychischen Belastung in der Kindheit. Auch im Laufe eines Lebens können traumatische Erlebnisse oder wiederkehrende und vor allem chronische Belastungen, die wir als Stress empfinden, eine psychische Störung im Sinne einer Dekompensation hervorrufen.
Mein Leistungsspektrum
Folgende Problembereiche gehören unter anderem dazu:
- Depressionen
- Angststörungen (zum Beispiel Panikattacken, Phobien, generalisierte Ängste)
- Verarbeitung traumatischer Ereignisse (Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen)
- Stressbedingte Beschwerden, Burnout
- Reaktion auf schwere Belastungen (Anpassungsstörungen)
- Selbstwertprobleme (Minderwertigkeitsgefühle, als quälend empfundener Selbstzweifel)
- Psychosomatische Beschwerden
- Mobbing Erfahrungen auf der Arbeit
- Essstörungen
Ablauf einer Psychotherapie:
Nach der telefonischen Terminvereinbarung erfolgt die sogenannte „psychotherapeutische Sprechstunde“. Dabei wird der Patient aufgefordert möglichst frei und unstrukturiert vom Grund seines Kommens und seiner Probleme bzw. einem Auslöser der Symptomatik zu erzählen.
Der Therapeuten wird in diesem Erstkontakt möglicherweise nur wenige direkte Fragen stellen, da es für ihn wichtiger ist, zu erleben wie der Patient seine Probleme beschreibt oder in welcher Reihenfolge er von seinen Beschwerden berichtet. Gegen Ende dieses ersten Gespräches sollte der Therapeut dem Patienten eine Rückmeldung darüber geben, ob er „an der richtigen Adresse ist“, ob seine Symptome wirklich psychotherapeutisch behandelbar sind oder ob zur Sicherung der Diagnose noch andere (medizinische) Fachdisziplinen hinzugezogen werden müssen.
Üblicherweise entwickeln wir sehr schnell ein Gefühl dafür, ob und wie sympathisch uns jemand ist. Die gegenseitige Sympathie spielt in der Psychotherapie eine wichtige Rolle; schließlich geht es um sehr private und persönliche Angelegenheiten, die wir nicht mit jedem besprechen möchten. Daher ist es wichtig sich selbst genug Zeit zu lassen, um sich ein Urteil darüber zu bilden, wie es Ihnen im Kontakt mit dem Therapeuten geht.
Wenn Sie ein gutes Gefühl haben oder im ersten Kontakt sich noch kein ausreichendes Bild über den Therapeuten bzw. der Methodik machen konnten dann stehen Ihnen weitere (max. 4) „probatorische Sitzungen“ zu. In dieser Zeit wird eine ausführlichere diagnostische Abklärung stattfinden und es kann genauer geklärt werden, welches Therapieverfahren für den Patienten am geeignetsten ist. Wichtig in dieser Zeit ist unter anderem die Klärung der ausreichenden Therapiemotivation und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist. Zu Beginn klärt der Therapeut den Patienten auf die geplanten Behandlungsmaßnahmen und mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen auf.
Wenn abzusehen ist, dass eine Therapie zustande kommt, stellt der Therapeut in der Regel nach der 2. probatorischen Sitzung einen Antrag auf „Kurzzeittherapie“ oder „Langzeittherapie“. Die Therapiesitzungen finden meist einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Kurzzeittherapie umfasst 12 oder 24 Sitzungen; eine Langzeittherapie in der Regel 60 Sitzungen, die auf maximal 100 Sitzungen verlängert werden können.
In der Psychotherapie ist der Patient durch die Schweigepflicht des Therapeuten gesetzlich geschützt. Die Krankenkasse erfährt im Antrag für Psychotherapie lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Die vertraulichen Berichte werden anonymisiert und chiffriert, d.h. der Inhalt der Berichte ist aufgrund entsprechend gekennzeichneter und versiegelter Umschläge für keinen Sachbearbeiter von Mitarbeitern der Krankenkassen einsehbar.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können mich Patienten mit Ihrer Chipkarte als kassenzugelassene Psychotherapeutin aufsuchen. Falls Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder bei der Beihilfe, wird die Therapie abhängig von Ihrem Vertrag übernommen. Beispielsweise werden pauschal 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr bewilligt oder entsprechende Stundenkontingente nach gutachterlicher Stellungnahme genehmigt.